Gesetzliche Krankenkassen: Die Kosten werden auf Antrag übernommen.
Privatversicherte und Beihilfe: Je nach den Bedingungen der privaten Krankenversicherung werden die Kosten der Behandlung erstattet.
Selbstzahler: Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)